ISW bewertete Kadyrows Erklärung zur Aufhebung der Sanktionen gegen seine Familie im Austausch für 20 ukrainische Kriegsgefangene
Kadyrows Vorschlag untergräbt die Autorität von Der Kreml, sagen Analysten.
Seltsamer öffentlicher Vorschlag des Chefs von Tschetschenien Ramsan KadyrowVerhandlungen mit der ukrainischen Regierung zum persönlichen Vorteil sind ein Zeichen dafür, dass der Kreml möglicherweise an den Kriegsgefangenenverhandlungen beteiligt ist, um Berichte über die Misshandlung ukrainischer Gefangener durch Russland auszugleichen.
Dies geht aus einem Bericht von Analysten des Instituts für das Studium des Krieges.< /p>
„Kadyrows Vorschlag untergräbt die Autorität des Kremls. Der russische Miliblogger und Mitglied des Kreml-Menschenrechtsrats Alexander Kots kritisierte Kadyrow dafür, dass er „Kriegsgefangene als Ware zum persönlichen Vorteil einsetzte“. Kadyrow verhandelte wahrscheinlich unabhängig vom Kreml mit der ukrainischen Regierung, als er behauptete „Für die Rückkehr seines Rennpferdes Zazu im Mai 2023 hat er ukrainische Sonderleistungen gezahlt“, stellten die Experten fest.
Rückruf: Kadyrow bot an, 20 ukrainische Kriegsgefangene freizulassen, wenn Mitglieder von seine Familie, einschließlich Mütter und Töchter, werden die westlichen Sanktionen aufgehoben. Kadyrow soll die Namensliste der Kriegsgefangenen an Scott Ritter übergeben haben, einen ehemaligen UN-Inspektor zur Überwachung der Beseitigung irakischer Massenvernichtungswaffen. Er kam am 4. Januar in Grosny an.
Der Leiter der Hauptnachrichtendirektion des Verteidigungsministeriums der Ukraine, Kirill Budanov, bemerkte, dass ihm die Aussagen der Medien seltsam vorkommen.
„Wenn Wenn jemand etwas lösen möchte, weiß er, wie und an wen er sich wenden kann. Wenn er es nicht weiß, werden sie es ihm sagen, aber glauben Sie mir, er weiß es. Und über die Medien anzubieten: „Sanktionen gegen meine Familie aufheben“ an Dritte Länder zu kontaktieren und mir meine Pferde zu geben, die in einem anderen Staat sind, ist für mich etwas seltsam“, sagte Budanov.
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