Kinder von der Krim auf den Kampf gegen die Ukraine vorbereiten: SBU meldete Verdacht an Kollaborateurin Ani Grigoryan

Vorbereitung von Kindern von der Krim auf den Kampf gegen die Ukraine: Der SBU meldete Verdacht auf Kollaborateurin Ani Grigoryan< /p>

Der Sicherheitsdienst meldete den Verdacht dem Kollaborateur Ani Grigoryan — die sogenannte stellvertretende Leiterin des Besatzungskomitees für Jugendpolitik auf der Krim.

Das teilte der Pressedienst der Abteilung mit.

Wie die SBU feststellt, wurde sie in diese Position berufen durch die persönliche Schirmherrschaft von Gauleiter Aksenov im November 2022 für die massive Durchsetzung der Kreml-Propaganda unter der jüngeren Generation.

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– Während er in den Reihen der Raubregierung ist, appelliert Grigoryan öffentlich an Schulkinder auf der Krim sich auf den Krieg gegen die Ukraine vorzubereiten und sich an russischen Militärschulen einzuschreiben, heißt es in dem Bericht.

Mit diesen Thesen sprach sie diesen Herbst bei Schulversammlungen in Foros vor Hunderten von Schülern.

Die Angeklagte leitet auch das sogenannte „Avangard“-Zentrum für militärisch-patriotische Erziehung, das von den Besatzern auf der Insel gegründet wurde Territorium der Halbinsel.

Dort unterrichten russische Ausbilder lokale Schulkinder der Klassen 9 bis 11 in Kampftaktiken und führen mit Kindern Feuerübungen im Umgang mit verschiedenen Arten von Kleinwaffen durch.

Zusätzlich zum Militärkurs werden die Studierenden ideologisch indoktriniert, um in ihnen eine feindselige Haltung gegenüber unserem Staat zu entwickeln und sie auf die Teilnahme an Feindseligkeiten gegen die ukrainischen Verteidigungskräfte vorzubereiten.

Um Kinder gewaltsam in die Avangard zu locken , der Mitarbeiter gibt den Schulleitern direkte Anweisungen und führt entsprechende Arbeit mit den Eltern durch.

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Strafe für den Kollaborateur

Auf der Grundlage der gesammelten Beweise informierten die Ermittler des Sicherheitsdienstes Grigoryan in Abwesenheit über den Verdacht gemäß Teil 5 des Art. 111-1 des Strafgesetzbuches (Kollaborationstätigkeit, freiwillige Besetzung einer Position durch einen Bürger der Ukraine im Zusammenhang mit der Ausübung organisatorischer, administrativer oder administrativer Funktionen in illegalen Behörden, die in vorübergehend besetzten Gebieten eingerichtet wurden, einschließlich in der Besatzungsverwaltung des Aggressorstaates). ).

Da sich die Angeklagte im vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine befindet, laufen umfassende Maßnahmen, um sie wegen Verbrechen gegen unseren Staat vor Gericht zu bringen.

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