Die Rada beabsichtigt, eine Geldstrafe für Verstöße gegen die Ausgangssperre einzuführen
< p>Die Oberste Rada der Ukraine beabsichtigt, Geldstrafen für Verstöße gegen die Ausgangssperre durch Bürger und Unternehmen einzuführen — Sonderregelung der Arbeit während des Kriegsrechts.
Dies geht aus dem entsprechenden Gesetzentwurf Nr. 10195 hervor, dessen Annahme auf der Plenarsitzung der Regierung am 9. Dezember von 233 Volksabgeordneten als Grundlage unterstützt wurde.
Dem Dokument zufolge wird bei Verstößen gegen die Ausgangssperre eine Geldstrafe von 500 bis 1.000 steuerfreien Mindesteinkommen der Bürger verhängt. Derzeit liegt dieser Betrag zwischen 8,5.000 und 17.000 UAH.
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Gleichzeitig müssen Sie für ein wiederholtes Vergehen innerhalb eines Jahres eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 1.000 bis 2.000 steuerfreien UAH zahlen Einkommen der Bürger, d. h. 17.000 bis 34.000 UAH.
Bei Verstößen eines Unternehmens gegen das in dem betreffenden Gebiet festgelegte besondere Sperrregime oder gegen das Betriebsregime während des Kriegsrechts wird ebenfalls vorgeschlagen Bußgelder einzuführen.
Die Verantwortung trägt der Leiter der Wirtschaftseinheit oder des Einzelunternehmers (PE). Ihnen kann eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 bis 6.000 NMDG (von 51.000 bis 102.000 UAH) auferlegt werden.
Sie planen außerdem die Einführung einer höheren Geldstrafe für einen wiederholten Verstoß — von 10.000 bis 20.000 NMDG (von 170.000 UAH bis 340.000 UAH). Dieser Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit dem Innenministerium und der Nationalpolizei der Ukraine ausgearbeitet.
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