Die Rada verabschiedete schließlich die europäischen Integrationsgesetze zu NABU und NACP
Am Freitag, dem 8. Dezember, unterstützte die Werchowna Rada im Allgemeinen die Gesetzesentwürfe zur europäischen Integration zur Aufstockung des Personals des Nationalen Antikorruptionsbüros (NABU) und der Befugnisse des NACP.
Die Annahme der Dokumente ist eine wichtige Voraussetzung für das Vorankommen der Ukraine auf dem Weg in die EU, insbesondere für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Aufstockung des Personals des NABU
Nach Angaben des Volksabgeordneten Jaroslaw Zheleznyak wurde der Gesetzentwurf Nr. 10203-1 in der zweiten Lesung unterstützt, es gibt 332 Volksvertreter.
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Es ist geplant, zuzunehmen die maximale Personalstärke der zentralen und territorialen Abteilungen des Nationalen Antikorruptionsbüros beträgt 700 bis 1000 Personen (insbesondere das Führungspersonal 500 bis 750 Personen).
Es ist geplant, einen schrittweisen Wettbewerb zur Besetzung zusätzlicher Stellen durchzuführen: von 2024 bis 2026 für 100 Stellen pro Jahr.
Befugnisse der NAPC
< p>Dokument Nr. 10262 wurde von insgesamt 308 Volksabgeordneten unterstützt.
Der Gesetzentwurf gibt der Nationalen Agentur zur Korruptionsprävention (NACP) das Recht, von Anmeldern erworbenes Eigentum zu inspizieren vor der Ernennung zum öffentlichen Dienst.
Damit hat die Werchowna Rada die Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine zur Korruptionsprävention in Einklang mit den Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission gebracht.
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In einem Bericht vom 8. November über die Ukraine machte die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit aufmerksam, die Beschränkungen der Befugnisse des NAPC hinsichtlich der Fortsetzung der Überprüfung von Vermögenswerten, die bereits dem Überprüfungsprozess unterzogen wurden, und der Überprüfung von erworbenem Eigentum aufzuheben vor der Ernennung zu einer Position im öffentlichen Dienst.
Bericht der Europäischen Kommission über die Ukraine
Am 8. November Die Europäische Kommission empfahl die Aufnahme von Verhandlungen über den EU-Beitritt der Ukraine.
Gleichzeitig enthält der Bericht der Kommission eine Reihe von Empfehlungen. Es geht um: die Verabschiedung eines Gesetzes zur Personalaufstockung des NABU; Beseitigung der Beschränkungen der Befugnisse des NAPC; Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung des Lobbyings; Umsetzung aller Empfehlungen der Venedig-Kommission zur Gesetzgebung zu nationalen Minderheiten.
Auf der Grundlage des Berichts der Europäischen Kommission werden die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember entscheiden, ob Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen werden sollen.