Arbeitgeber müssen der TCC SP bis zum 1. Dezember Listen der Wehrpflichtigen vorlegen: Was bedeutet das und wer wird einbezogen?

Arbeitgeber müssen der TCC SP bis zum 1. Dezember Listen der Wehrpflichtigen vorlegen: was Bedeutet das und wer wird einbezogen? /></p>
<p>In der Ukraine wurden das Kriegsrecht und die allgemeine Mobilisierung erneut bis Februar nächsten Jahres verlängert. Wer im Dezember mobilisiert werden kann, erfahren Sie bei ICTV.</p>
<h2>Listen der Wehrpflichtigen im TCC SP im Dezember: Was bedeutet das</h2>
<p>Arbeitgeber in der Ukraine müssen gemäß den durch den Kabinettsbeschluss Nr. 1487 genehmigten Regeln für die Militärregistrierung jährlich bis zum 1. Dezember Listen des Militärpersonals, der Wehrpflichtigen und Reservisten an die Territorialen Zentren für Rekrutierung und soziale Unterstützung (TCC SP) übermitteln.</p>
<p>Dies erfolgt zum Zweck der Überprüfung der Daten auf den persönlichen Wehrmeldelisten der Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten mit den Berechtigungsnachweisen (Dokumenten) des entsprechenden TCC und SP, bei dem sie eingetragen sind das Militär.</p>
<p>Jetzt wird geprüft, </p>
<h2>Wer soll Listen der Wehrpflichtigen einreichen</h2 >
<p>Listen müssen eingereicht werden:</p>
<ul>
<li>Arbeitgeber, Unternehmen;</li>
<li>Institutionen, Organisationen, Regierungsstellen, Bildungseinrichtungen, Kommunalverwaltungen;</li>
<li>Führungsgremien von Stadt-, Dorf- oder Gemeinderäten.</li > </ul>
<h2>Welche Männer sind in diesen Listen enthalten?</h2>
<p>Laut Gesetz müssen Arbeitgeber bis zum 1. Dezember Listen mit Personen vorlegen, die Wehrpflichtigen zugewiesen werden sollen. Im Jahr 2023 werden solche Listen von Unternehmen eingereicht,<strong>in denen junge Männer des Jahrgangs 2007 arbeiten</strong>. Dabei handelt es sich um diejenigen Bürger, die im Jahr 2024 (dem Jahr der Registrierung) 17 Jahre alt werden. Verfügt das Unternehmen nicht über solche Mitarbeiter, besteht keine Notwendigkeit, deren Abwesenheit zu melden. Eine solche Verpflichtung sieht das Gesetz nicht vor.</p>
<h2>Wer kann im Dezember mobilisiert werden?</h2>
<p>Im Dezember können Wehrpflichtige und Reservisten im Alter von 18 bis 60 Jahren mobilisiert werden. Wenn eine Person im Alter von 18 bis 27 Jahren jedoch keinen Militärdienst abgeleistet hat, hat sie keinen Anspruch auf eine Zwangsmobilmachung.</p>
<p>Im Dezember 2023 können auch folgende Personen eine Vorladung erhalten:</p>
<ul >
<li>Männer 18–60 Jahre – unter Vertrag;</li>
<li>Männer unter 60 Jahren, die vom Militär abgemeldet wurden;</li>
<li>Männer 27–60 Jahre alt, mit oder ohne Wehrdiensterfahrung;</li>
<p> < li>Männer im Alter von 18 bis 27 Jahren, die nach dem Wehrdienst in der Reserve oder Reserve sind und an einer Universität oder Militärabteilung studieren;</li>
<li>Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren die vom Militär abgemeldet wurden und keinen Anspruch auf Aufschub haben und keine schweren Straftaten begangen haben.</li>
</ul>
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</p></p>
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