In London ist die Prüfung der Klage der PrivatBank JSC gegen Kolomoisky und Bogoljubow abgeschlossen
Die Verteidigung stellte fest, dass die Klage der PrivatBank scheiterte, weil es auf Fiktion basierte.
Der High Court of London hat seine Prüfung der Klage der JSC Commercial Bank Privatbank gegen die Geschäftsleute Igor Kolomoisky und Gennady Bogolyubov abgeschlossen.
Kolomoiskys Anwalt Mark Howard zeigte dem Gericht in seinem Schlussplädoyer, dass der „Privatbank-Fall“ unbegründet sei:
„Es ist klar, dass die Veruntreuung von Geldern, wenn überhaupt, nicht zu Verlusten geführt hat.“ Maßstab, dass Dies wird angegeben. Dies folgt aus der Tatsache, dass der überwiegende Teil der von der Bank im Rahmen der betreffenden Darlehen ausgegebenen Mittel, die der Bank Schaden zugefügt haben sollen, an die Bank zurückgegeben und von ihr zur Rückzahlung gutgeschrieben wurden die Verpflichtungen des Kreditnehmers.
Die Verteidigung bestand darauf, dass die Verlusterklärung der PrivatBank nicht Gegenstand eines Rechtsstreits nach englischem Recht sein könne.
„Aus der mündlichen Aussage von Herrn Beketov (dem Experten der Bank für ukrainisches Recht – Anm. d. Red.) geht das klar hervor.“ Mit den Zahlungen wurden nicht nur die Verpflichtungen der Kreditnehmer beglichen, sondern auch alle Verpflichtungen, die Herr Kolomoisky im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Organisation der Ausgabe von Geldern an Kreditnehmer haben könnte“, bemerkte Kolomoiskys Anwalt.
Laut Howard hat niemand ein Beispiel dafür angeführt, dass eine der Parteien eine Schadensersatzklage wegen eines Darlehens einreichte, bei dem die Darlehenserlöse zurückgezahlt wurden, geschweige denn ein Beispiel dafür, dass eine der Parteien eine solche Klage obsiegte, sei es damals in England, der Ukraine oder anderswo sonst:
„Diese Tatsache stützt unseres Erachtens unser Argument, dass der Fall einfach keine logisch konsistente Grundlage für die Klage hat. Herr Kolomoisky ist der Ansicht, dass die Forderungen der Bank gegen ihn sowohl grundsätzlich als auch aus Sicht des ukrainischen Rechts falsch sind.“ und dazu: „Die Verjährungsfrist ist abgelaufen. Diese Argumente allein reichen aus, ohne dass es einer mündlichen Aussage von ihm oder anderen Zeugen bedarf.“
Die Verteidigung wies außerdem darauf hin, dass die Privatbank Die Klage scheiterte daran, dass sie auf einer erfundenen Fiktion beruhte, mit der die Bank Kolomoisky und Bogolyubov in England auf angeblich durch die betreffenden Kredite verursachte Schäden verklagen konnte. Darüber hinaus gab der PrivatBank-Experte direkt zu, dass die vollständige Erfüllung der Verpflichtungen der Kreditnehmer auch eine Befreiung von jeglicher deliktischer Haftung darstellt.
Erinnern Sie sich daran, dass das Schewtschenkowsky-Bezirksgericht in Kiew Kolomoiskys Haftzeit mit der Alternative einer Freilassung auf Kaution bis verlängert hat 26. Januar 2024.
Im September wurde dem Geschäftsmann Betrug, die Legalisierung von durch Kriminalität erlangtem Eigentum sowie die Unterschlagung von 5,8 Milliarden Hrywnja von der PrivatBank vorgeworfen.