Die Privatbank werde nicht an ihre früheren Eigentümer zurückgegeben, das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Verstaatlichung

Privatbank wird nicht an ihre früheren Eigentümer zurückgegeben, das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Verstaatlichung

Das Sechste Verwaltungsberufungsgericht schloss das Verfahren im Fall der Berufung gegen die Entscheidungen über den Rückzug der PrivatBank vom Markt unter Beteiligung des Staates ab und bestätigte die Unmöglichkeit der Rückgabe der Bank an ihre früheren Eigentümer.< /p>

Dies wird auf der NBU-Website angegeben.

Insbesondere hob das Gericht am 15. November 2023 die Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts Kiew vom 18. April 2019 auf, die befriedigte die Klage des ehemaligen Miteigentümers der Privatbank Igor Kolomoisky gegen die Nationalbank, das Ministerkabinett, den Einlagensicherungsfonds, die Nationale Kommission für Wertpapiere und den Aktienmarkt.

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Die NBU begrüßte die entsprechende Gerichtsentscheidung.

— Heute, sechs Jahre später, bestätigte das Gericht die Unmöglichkeit, die Privatbank an ihre früheren Eigentümer zurückzugeben, für deren zusätzliche Kapitalisierung der Staat mehr als 155 Milliarden Griwna ausgegeben hat. Es sei auch darauf hingewiesen, dass alle Entscheidungen staatlicher Stellen über die Verstaatlichung der Privatbank gültig sind, — bemerkte der Leiter der Schadensabteilung der Rechtsabteilung der NBU, Viktor Grigortschuk.

Zuvor wurde in der Ukraine der Verdacht dem ehemaligen Leiter der Kapitalabteilung der Privatbank gemeldet.

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