Der SGE brachte den Fall des Chefs von Motor Sichi Boguslaev vor Gericht und beschlagnahmte sein Eigentum im Wert von 12 Milliarden UAH
Die SBU verwies das Gericht auf den Fall des ehemaligen Präsidenten von Motor Sich Wjatscheslaw Boguslajew und des Direktors der Abteilung für Außenhandelsaktivitäten des Unternehmens, die der Arbeit verdächtigt werden für Russland.
Darüber hinaus wurde im Rahmen eines Strafverfahrens eine Festnahme sämtlicher Vermögenswerte des Angeklagten in Höhe von insgesamt mehr als 12 Milliarden UAH verhängt.
Es geht um Gelder, Immobilien, Unternehmensrechte beider Beamter sowie deren Eigentum, das sie auf kriminelle Weise erlangten und auf den Namen ihrer Verwandten im Ausland registrierten.
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Beide Angreifer wurden festgenommen von Mitarbeitern der Hauptermittlungsabteilung und der SGE für Spionageabwehr im Oktober 2022.
Der Untersuchung zufolge hat die Leitung des Werks in Saporoschje transnationale Kanäle für die illegale Lieferung ukrainischer Flugzeugmotoren und Ersatzteile in großen Mengen an das Aggressorland eingerichtet.
— Die Beamten handelten in Absprache mit Vertretern des kremlnahen russischen Konzerns Rostec, einem der wichtigsten Waffenproduzenten für die Besatzungsgruppen der Russischen Föderation. Die daraus resultierenden Produkte nutzten die Invasoren zur Herstellung und Reparatur von Kampfhubschraubern, die massiv für eine groß angelegte Invasion der Ukraine eingesetzt wurden, — sagte der SBU.
Die Ermittler stellten außerdem fest, dass der ehemalige Chef von Motor Sich im April 2022 absichtlich die Lieferung eines Hubschraubers für den Bedarf der Hauptnachrichtendirektion des Verteidigungsministeriums der Ukraine blockierte. Er wies seine Untergebenen an, das Flugzeug in Einzelteile zu zerlegen und die Betriebsdokumentation dafür zu verstecken.
Auf der Grundlage der gesammelten Beweise reichten Ermittler des Sicherheitsdienstes Anklage gegen den Ex-Präsidenten von Motor Sich gemäß vier Artikeln des Strafgesetzbuchs ein Code: Teil 4 der Kunst. . 111-1 (Kooperationsaktivitäten); Kunst. 111-2 (Unterstützung des Aggressorstaates); Teil 1 Kunst. 114-1 (Behinderung der legitimen Aktivitäten der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen); Teil 1 Kunst. 258-3 (Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung oder terroristischen Organisation).
Gleichzeitig wird sein Untergebener gemäß drei Artikeln des Strafgesetzbuchs angeklagt: Teil 4 der Kunst. 111-1 (Kooperationsaktivitäten); Kunst. 111-2 (Unterstützung des Aggressorstaates); Teil 1 Kunst. 258-3 (Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung oder terroristischen Organisation).
Den Tätern drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis mit Beschlagnahme von Eigentum.