Das Verfassungsgericht Georgiens hat den Beginn der Amtsenthebung von Präsident Zurabischwili zugelassen

Das Verfassungsgericht Georgiens hat den Beginn der Amtsenthebung von Präsident Zurabischwili zugelassen

Verfassungsrechtlich stellte das Gericht fest, dass die georgische Präsidentin Salome Surabischwili gegen die Verfassung des Landes verstoßen hat; nun wird die Frage ihrer Amtsenthebung an das Parlament weitergeleitet.

Georgia Online berichtet darüber.

Die Entscheidung wurde von sechs der neun Mitglieder des Plenums unterstützt.

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Die Entscheidung wurde von sechs der neun Mitglieder des Plenums unterstützt.

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Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Georgiens, Merab Turava, sagte, dass Präsident Surabischwili am 31. August während Arbeitsbesuchen im Ausland am 1. und 6. September ihre repräsentativen Befugnisse im Bereich der Außenbeziehungen ohne Zustimmung der Regierung ausgeübt habe , und verstößt damit gegen die Verfassung.

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts wird die Frage der Amtsenthebung dem Parlament übertragen.

Für die Abschaffung des Amtsenthebungsverfahrens sind die Stimmen von 100 Abgeordneten erforderlich Präsident aus dem Amt.

Zuvor hatte die Regierungspartei Georgiens, Georgischer Traum, das Verfahren zur Amtsenthebung der Präsidentin Salome Zurabischwili wegen ihrer nicht mit der Regierung abgestimmten Europabesuche eingeleitet.

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