Das Berufungsgericht beließ Kolomoisky in Haft mit der Möglichkeit einer Freilassung gegen Kaution
Das Kiewer Berufungsgericht hat am Montag, dem 25. September, den Geschäftsmann Igor Kolomoisky in Untersuchungshaft gelassen.
Die Richter lehnten die Berufung der Anwälte gegen die Festnahme ab und bestätigten die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts zur Präventivmaßnahme Maßnahme in Form einer Inhaftierung mit Alternative zur Kaution in Höhe von 509,6 Millionen UAH.
Darüber hinaus lehnte das Berufungsgericht die Freilassung Kolomoiskys gegen Kaution ab.
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Nach dem Treffen teilte der Anwalt des Unternehmers, Alexander Lysak, den Medien mit, dass man auch nach der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht vorhabe, eine Kaution zu zahlen, da man „im Handeln des Angeklagten keine Straftaten sehe“.
Was Igor Kolomoisky verdächtigt wird
Am 2. September berichtete der SBU, dass Igor Kolomoisky aufgrund von zwei Artikeln des verdächtigt wird Strafgesetzbuch der Ukraine:
- Art. 190 (Betrug);
- Art. 209 (Legalisierung/Geldwäsche von Eigentum, das auf kriminelle Weise erlangt wurde).
Den Ermittlern zufolge legalisierte der Geschäftsmann zwischen 2013 und 2020 mehr als eine halbe Milliarde Griwna, indem er Gelder im Ausland abhob und dabei „die Infrastruktur kontrollierter Bankinstitute nutzte“. (gemeint ist Privatbank).
Gleichzeitig verurteilte das Schewtschenkowsky-Bezirksgericht in Kiew Kolomoisky für zwei Monate in Untersuchungshaft mit der Möglichkeit, eine Kaution in Höhe von mehr als 500 Millionen UAH zu hinterlegen. Dem Geschäftsmann wurde befohlen, alle Dokumente auszuhändigen und nicht mit Zeugen zu kommunizieren.
Am 7. September berichteten NABU-Ermittler über den Verdacht, dass Kolomoisky als letztendlicher wirtschaftlicher Eigentümer mehr als 9,2 Milliarden UAH an PrivatBank-Geldern veruntreut hatte. Neben ihm wurden fünf weitere Personen verdächtigt – ehemalige Bankangestellte. Kolomoiskys Vermögenswerte wurden für einen Zeitraum von 48 Stunden beschlagnahmt.
Am 15. September beschloss das Schewtschenkowsky-Bezirksgericht in Kiew erneut eine vorbeugende Maßnahme für den Geschäftsmann im Fall der Veruntreuung von 5,8 Milliarden UAH. Die Kaution wurde auf über 3,8 Milliarden Hrywnja erhöht.
Heute wurde eine Berufung gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts geprüft. Laut Anwälten wird der Einspruch zur Änderung der Präventivmaßnahme Anfang Oktober geprüft.