Konsultationen erforderlich: Selenskyj hat sich noch nicht entschieden, ob er das Gesetz zur elektronischen Erklärung unterzeichnen soll

Konsultationen erforderlich: Selenskyj hat noch nicht entschieden, ob er das Gesetz zur elektronischen Erklärung unterzeichnen soll

Präsident Wolodymyr Selenskyj wird nach Konsultationen mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin für europäische und euroatlantische Integration, Olha Stefanishyna, über das von der Werchowna Rada verabschiedete Gesetz über die elektronische Erklärung entscheiden.

Er sagte Reporter darüber am Mittwoch in Kiew, als sie gefragt wurden, ob er das Gesetz unterzeichnen oder ein Veto dagegen einlegen würde.

— Ich habe die stellvertretende Ministerpräsidentin Stefanyshina gebeten, Konsultationen abzuhalten. Danach werde ich eine Entscheidung treffen. Es gibt zwei davon, — sagte der Präsident.

Wolodymyr Selenskyj machte keine näheren Angaben zu den Themen, zu denen Konsultationen stattfinden werden.

Dem ging die Annahme des Entwurfs durch die Werchowna Rada voraus Gesetz Nr. 9587-d, das eine Strafe für die verspätete Abgabe von Erklärungen durch Beamte vorsah.

Gleichzeitig teilte die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention (NAPC) mit, dass sie sich an den Präsidenten wenden würden mit der Bitte, gegen den von der Rada angenommenen Gesetzesentwurf zu Erklärungen ein Veto einzulegen.

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Laut NAPC lässt das von den Parlamentariern angenommene Dokument die Erklärungen für mindestens ein Jahr geschlossen. Insbesondere sieht der Gesetzentwurf eine Regelung vor, nach der eine Person, die in der Erklärung wissentlich falsche Angaben in Höhe von bis zu 1,3 Mio. UAH gemacht hat, im Falle der Zahlung einer Geldstrafe nicht in das einheitliche staatliche Personenregister eingetragen wird Wer hat Korruption oder korruptionsbezogene Straftaten begangen?

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