Freilassung von Metropolit Pavel aus der Haft: SBU kommentierte die Entscheidung und ob sie Auswirkungen auf das Urteil haben wird

Freilassung von Metropolit Pavel aus der Haft: SBU kommentierte die Entscheidung und ob sie Auswirkungen auf das Urteil haben wird

Der Sicherheitsdienst der Ukraine berichtet, dass die Freilassung von Metropolit Pavel (Lebed) gegen Kaution aus der Haft keine Auswirkungen auf die faire Behandlung des Falles vor Gericht haben wird.

Dies wird im Kommentar < b> des Pressedienstes der SBU angegeben.

Denken Sie daran, dass neulich Metropolit der UOC (Abgeordneter) Pavel (Lebed) wurde eine Kaution in Höhe von 33,3 Mio. UAH gezahlt, woraufhin er aus der Haft entlassen wurde. Dies sieht die frühere Entscheidung des Bezirksgerichts Solomensky in Kiew vor.

— Wir betonen, dass die Freilassung des ehemaligen Gouverneurs der Kiewer Höhlenkloster Lavra aus der Haft aufgrund der Zahlung einer angemessenen Kaution nicht seine Entlassung aus der Strafbarkeit bedeutet. Wir sprechen ausschließlich über die Art der vorbeugenden Maßnahme, da die gegen Metropolit Pavel angeklagten Artikel des Strafgesetzbuches keine unangefochtene Inhaftierung vorsehen, & # 8212; SBU sagt.

Nun hat das Gericht dem Metropoliten der UOC (Abgeordneten) Pavel eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt:

  • ein elektronisches Kontrollmittel zu tragen;
  • das Dorf nicht zu verlassen . Woronkow, Bezirk Boryspil, Gebiet Kiew, ohne den Ermittler darüber zu informieren (außer in dringenden Fällen im Zusammenhang mit Gefahr für Leben und Gesundheit); li>
  • von der Kommunikation mit Opfern und Zeugen absehen.

< p>Derzeit sind die Ermittlungen im Strafverfahren gegen Pavel (Lebed) abgeschlossen und seine Anwälte machen sich mit den Fallmaterialien vertraut. Danach wird die Anklageschrift an das Gericht weitergeleitet.

Zuvor hatten Ermittler des Sicherheitsdienstes den Metropoliten über einen Verdacht gemäß den folgenden Artikeln des Strafgesetzbuchs der Ukraine informiert:

  • ch. 2 EL. 161 (Verletzung der Gleichheit der Bürger aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen);
  • ch. 3 Kunst. 436-2 (Freispruch, Anerkennung als rechtmäßig, Leugnung der bewaffneten Aggression Russlands gegen die Ukraine).

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