Das Gericht erkannte die Kündigung des Vertrags zwischen der Lavra und dem Kloster der UOC-MP als rechtmäßig an
< p>Am Mittwoch, dem 9. August, erkannte das Handelsgericht Kiew die Kündigung der Vereinbarung über die unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten der Unteren Lawra, die vom UOC-MP-Kloster geschlossen wurde, als rechtmäßig an und das Kiewer Höhlenkloster-Reservat.
Dies wurde vom Pressedienst des Ministeriums für Kultur und Informationspolitik gemeldet.
— Daher weigerte sich das Wirtschaftsgericht der Stadt Kiew, den Ansprüchen des Kiewer Höhlenklosters Mariä Himmelfahrt (Männerkloster) der Ukrainischen Orthodoxen Kirche nachzukommen. Diese religiöse Organisation wollte weiterhin religiöse Gebäude und anderes Staatseigentum nutzen, — heißt es in der Nachricht.
Wir erinnern daran, dass das ICIP bei der Inspektion eine Reihe von Verstößen gegen die zwischen der UOC und der Reserve geschlossene Vereinbarung festgestellt hat, die zum Grund für deren Kündigung wurden.
Die Reserve hat den Vertrag über die unentgeltliche Nutzung des Grundstücks am 29. März 2023 gekündigt.
Eine einseitige Kündigung des Vertrages ist in den darin genannten Bedingungen vorgesehen.