Er nahm einer Frau das Auto weg: Dem „Chef“ der Besatzungspolizei in der Region Charkiw wurde ein neuer Verdacht gemeldet

Ein Auto einer Frau weggenommen: Dem „Chef“ der Besatzungspolizei in der Region Charkiw wurde ein neuer Verdacht gemeldet. /></p>
<p>In der Region Charkiw Gegen einen 38-Jährigen wurde ein neuer Verdacht gegen den Pseudochef der Besatzungspolizei gemeldet. Er zwang einen Zivilisten aus Kupjansk, einen Elite-SUV zu übergeben, und bedrohte sie und die Eltern der Frau mit Waffen.</p>
<p>Dies berichtet die Regionalstaatsanwaltschaft Charkiw. Den Ermittlungen zufolge trafen am 27. Juli 2022 in Kupjansk ein Pseudopolizist und zwei russische Militärs im Haus eines 36-jährigen Anwohners ein.</p>
<p>Sie begannen, die Frau im Beisein ihrer betagten Eltern mit einer Waffe zu bedrohen und forderten die Herausgabe des SUV Toyota Land Cruiser. Die Bewohnerin hatte Angst um ihr Leben und das ihrer Eltern und gab den Angreifern die Autoschlüssel.</p>
<p>Danach verließ der Pseudo-Polizeichef zusammen mit zwei Eindringlingen das Haus der Frau. Es ist bekannt, dass dieses Auto von einem Pseudopolizisten der Region Charkiw für persönliche Zwecke genutzt wurde, insbesondere um Cafés und Geschäfte aufzusuchen.</p>
<p>Nach Angaben der regionalen Staatsanwaltschaft arbeitete er bis 2014 in den Gremien der ehemaligen Polizei und zog danach in den besetzten Teil der Region Luhansk.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass der Mann einen Zivilisten ausgeraubt hat, weil das Eigentum dadurch erlangt wurde Raub kann nicht zur Erreichung eines militärischen Ziels eingesetzt werden. Er hat also gegen Art. verstoßen. 27, 31 -33, 147 der Genfer Konvention von 1949.</p>
<p>Der Chef der Besatzungspolizei wurde in Abwesenheit über einen neuen Verdacht der Verletzung der Gesetze und Bräuche des Krieges informiert, der von einer Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung begangen wurde (Teil 2 von Artikel 28, Teil 1 von Artikel 438 des Strafgesetzbuchs der Ukraine).</p>
<p>Zuvor wurde er in Abwesenheit über den Verdacht informiert der Zähllabortätigkeiten (Teil 7 von Artikel 111-1 des Strafgesetzbuches der Ukraine). Die Voruntersuchung ist noch nicht abgeschlossen.</p>
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