Bei einem massiven Streik in Odessa wurden drei Museen beschädigt: Das Kulturministerium appelliert an die UNESCO
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Yuliya Yakubova19:10, 20. JuliLesen Sie ukrainische Nachrichten 24tv.ua/resources/photos/news/202307/2356846.jpg?v=1689868851000&w=840&h=472&fit=cover&output=webp&q=50″>
Folgen des russischen Angriffs für Museen/Alexandra Kovalchuk, Alexander Tkachenko, MKIP
Die Ukraine wird sich an die UNESCO wenden
Oleksandr Tkachenko bemerkte, dass „die Qualen eines terroristischen Landes und die Fähigkeit, unter Umgehung von Sanktionen immer noch Waffen herzustellen, Russland die Möglichkeit geben zu glauben, dass es ungestraft bleiben wird.“ In der Ukraine wird man jedoch nicht tatenlos zusehen und bereitet bereits einen Brief an die UNESCO vor, in dem die Schäden beschrieben werden.
Außerdem hat das ICIP bereits mit der Arbeit mit internationalen Partnern an vorrangigen Maßnahmen zur Erhaltung beschädigter Denkmäler begonnen.
„Ich fordere die UNESCO auf, den Angreifer zu benennen, ihre Rolle in den Führungsgremien der Organisation und die Wirksamkeit der Organisation noch einmal zu überdenken und dabei den Faktor der Präsenz Russlands dort zu berücksichtigen“, betonte Alexander Tkatschenko, Chef von Odessa. Gennadi Truchanow. Er sagte: „Zusätzlich zum Terror der Zivilbevölkerung hat der Feind ein Verbrechen gegen das Weltkulturerbe begangen – das historische Zentrum von Odessa, das kürzlich von der UNESCO geschützt wurde. Als Folge der Schläge, die unserer Stadt, unseren Museen und Dutzenden anderen zugefügt wurden.“ Baudenkmäler, die sich in der Schutzzone befinden, wurden beschädigt.“
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Es sei darauf hingewiesen, dass sich Russland als Unterzeichnerstaat des Übereinkommens zum Schutz des Weltkultur- und Naturerbes verpflichtet hat, dies nicht zu tun auf vorsätzliche Handlungen zurückgreifen, die dem Kultur- und Naturerbe auf dem Territorium anderer Vertragsstaaten des Übereinkommens schaden könnten. Wie die Geschichte zeigt, sind ihr jedoch alle von ihr unterzeichneten internationalen Gesetze und Dokumente gleichgültig.