So verlassen Sie die Ukraine für Besitzer des „weißen Tickets“: eine Erklärung eines Anwalts

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Die allgemeine Mobilisierung in der Ukraine geht weiter. Es gibt bestimmte Kategorien von Männern, die ein „weißes Ticket“ haben und ins Ausland reisen können.

Allerdings kann nicht jeder, der ein „weißes Ticket“ hat, die Ukraine verlassen. Weitere Details dazu – sagte der Anwalt Igor Yasko.

Wer kann die Ukraine mit einem „weißen Ticket“ verlassen?

Laut dem Anwalt gibt es drei Kategorien von „weißen Tickets“:

< ul> < li>Eingeschränkte Wehrdiensttauglichkeit,

  • Untauglich für den Wehrdienst in Friedenszeiten, aber eingeschränkt tauglich für den Kriegsdienst,
  • Untauglich für den Wehrdienst, abgemeldet.
  • < /ul>

    Wie sich herausstellte, hatten Männer mit den Vermerken „eingeschränkte Wehrtauglichkeit“ oder „untauglich für den Militärdienst in Friedenszeiten, eingeschränkte Tauglichkeit in Kriegszeiten“ im Militärregister die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen

    Yasko bemerkte das Er würde zulassen, dass nur Männer der Kategorie „militärdienstunfähig, aus dem Militärregister gestrichen“ die Ukraine verlassen dürfen. Darüber hinaus müssen hierfür zusätzliche Unterlagen eingeholt werden.

    Ein solcher Vermerk im Wehrausweis stellt weder eine Behinderung noch eine Untauglichkeit für den Militärdienst in Kriegszeiten aus gesundheitlichen Gründen dar, weshalb zusätzliche Dokumente eingeholt werden müssen. Die endgültige Entscheidung wird am Kontrollpunkt von Vertretern der GNSU auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung aller Dokumente und der Feststellung aller Umstände und Fakten getroffen“, erklärte der Anwalt.

    Kann der Besitzer des weißen Tickets mobilisiert werden

    Denken Sie daran, dass das „weiße Ticket” die Eignung eines Bürgers für den Dienst und die Mobilisierung bestimmt, abhängig von der Art und dem Grad der Morbidität einer Person. Auch Wehrunfähige müssen beim Wehrmelde- und Einberufungsamt eine Bescheinigung über den Ausschluss von der Wehrpflicht vorzeigen oder Dokumente vorzeigen, die den Ausschluss von der Wehrpflicht bestätigen.

    Wer in die Kategorie „eingeschränkt wehrdiensttauglich“ fällt „ und „im Frieden untauglich für den Militärdienst, im Krieg eingeschränkt tauglich“ dürfen zum Militärdienst einberufen werden, jedoch nur im Hinterland. Und diejenigen, die die Kategorie „wehruntauglich mit Ausschluss von der Wehrpflicht“ erhalten haben, sind unabhängig vom Alter vollständig vom Wehrdienst befreit.

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