In Odessa töteten Schäferhunde einen Toy Terrier vor den Augen des Besitzers: So rechtfertigt sich der Hundehalter

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Am 16. Juni ging eine Bewohnerin von Odessa mit ihrem Toy Terrier die Abrikosova-Straße entlang. Plötzlich griffen zwei Schäferhunde ihren Hund an, die ohne Begleitung des Besitzers auf der Straße waren.

Leider verstarb das Tier noch an Ort und Stelle. Die Polizei hat den Besitzer der Hunde bereits ausfindig gemacht.

Was dem Besitzer der Hunde droht

Der Besitzer der Schäferhunde erklärte gegenüber der Polizei, dass diese angeblich selbstständig aus dem Haushaltsgebiet auf die Straße gerannt seien, wo er sie später gefunden habe.

Die Polizeibeamten erstellten ein Verwaltungsprotokoll gegen die Schäferhunde Mann gemäß Teil 2 von Artikel 154 (Verstoß gegen die Regeln für die Haltung von Hunden) des Gesetzes der Ukraine über Ordnungswidrigkeiten.

Nach dem Gesetz muss ein Mann mit einer Geldstrafe von nur 510 Griwna rechnen.

In Odessa töteten Schäferhunde einen Toy Terrier: Video 18+ (nicht empfohlen für besonders empfindliche Menschen)

In Drogobytsch tötete Alabai einen kleinen Hund: kurz

  • Am 24. Mai griffen in Drogobytsch zwei große Alabai, die ohne Maulkorb und Besitzer durch die Stadt liefen, zwei kleine Hunde an. Leider konnte einer der verletzten Hunde nicht gerettet werden.
  • Einsatzkräfte der Streifenpolizei begaben sich sofort zum Unfallort. Der Pressedienst der Polizei berichtete anschließend, dass sich die Alabai aggressiv verhielten und auf Menschen losgingen. Polizeibeamte verscheuchten die Alabaevs mit Gummigeschossen.
  • Die Polizei fand den Besitzer der Alabaevs. Sie war eine 34-jährige Anwohnerin. Wie die Frau erklärte, versteckten sich die Hunde während des Spaziergangs vor ihr. Aber den Berichten von Augenzeugen nach zu urteilen, rannten die Hunde sehr lange durch die Straßen und niemand suchte nach ihnen.
  • Auf der Polizeistation wurde ein Protokoll gegen eine Frau gemäß Artikel 154 erstellt wegen Verstoßes gegen die Hundehaltungsordnung. Besitzer betroffener Hunde können sich an das Gericht wenden.
  • Die Sanktion des Artikels sieht eine Strafe vor – die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 3.400 Griwna mit Beschlagnahme von Tieren. Jetzt sind die Alabai im Gehege eingeschlossen.

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