Im Internet korrumpiert und zu einem Treffen gelockt: Ein Mann wurde in Kiew festgenommen, weil er ein Kind belästigt hatte

Online korrupt und zu einem Treffen gelockt: Ein Mann wurde in Kiew wegen Belästigung eines Kindes festgenommen

In Kiew lernte ein 54-jähriger Mann ein 12-jähriges Mädchen kennen ein soziales Netzwerk. Bald begann er in der Kommunikation mit dem Kind, sexuelle Themen anzusprechen.

Darüber hinaus schickte der Mann in der Korrespondenz auch Fotos und Videos pornografischer Natur an den Minderjährigen. Den Strafverfolgungsbehörden gelang es, die im Internet bekannt gewordene Straftat zu verhindern.

Die Korrespondenz schien zu klein für den Angreifer

Ermittlern der Hauptpolizeibehörde der Hauptstadt gelang es gemeinsam mit Mitarbeitern der Cyber-Polizeiabteilung der NPU, das aufzudecken 54-jähriger Angreifer. Eine vorgerichtliche Untersuchung ergab, dass ein Mann eine 12-jährige Schülerin in der Internetkommunikation korrumpierte.

Ein Mann hat über ein soziales Netzwerk ein 12-jähriges Mädchen kennengelernt. Der Täter begann, mit ihr über offene sexuelle Themen zu kommunizieren, schickte Fotos und Videos mit pornografischem Inhalt, berichtete der Pressedienst der Metropolitan Police.

Als es ihm jedoch nicht genug erschien, lud er den Minderjährigen dazu ein sein Zuhause. Es war „auf Hochtouren“, als der Angreifer das Kind zu einem Treffen lockte, es wurde von Polizeibeamten mit tatkräftiger Unterstützung der Streifenpolizeieinheit TOR festgenommen.

Ein Mann kann acht Jahre hinter Gittern verbringen

Während der Festnahme wurde dem Mann ein Mobiltelefon beschlagnahmt, auf dem sich alle Bestätigungen der Behauptung und der Korruption eines minderjährigen Kindes befanden. Jetzt wird dem Angreifer ein Verstoß gegen drei Artikel des Strafgesetzbuchs der Ukraine vorgeworfen.

Ein Mann kann also acht Jahre hinter Gittern verbringen, weil er mit der Belästigung einer 12-jährigen Schülerin einen Mann verletzt hat :

  • Teil 2 Artikel 156 des Strafgesetzbuches der Ukraine „Korruption von Minderjährigen“,
  • Teil 3 von Artikel 156-1 „Unterbringung eines Kindes zu sexuellen Zwecken“,
  • Teil 2 von Artikel 301 „Einfuhr, Herstellung, Verkauf und Vertrieb pornografischer Objekte“, der sich auf die Verbreitung pornografischer Bilder unter Minderjährigen bezieht.

Zu den Fakten Wegen Bestechlichkeit eines minderjährigen Kindes, Klagen gegen ihn wegen sexueller Absicht und Verbreitung pornografischen Materials gegen einen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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Die Ermittlungen vor dem Verfahren dauern an. Wir stellen jedoch fest, dass das Gericht bereits am 26. Mai eine vorbeugende Maßnahme für den Verdächtigen in Form einer Inhaftierung ohne die Möglichkeit einer Freilassung gegen Kaution beschlossen hatte.

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