Können alle Familienmitglieder in der Ukraine mobilisiert werden?
Viele sind besorgt darüber, ob alle Familienmitglieder gleichzeitig in der Ukraine mobilisiert werden können. In unserem Land gibt es kein klares Gesetz, das dies definiert.
Die Gesetzgebung der Ukraine legt nicht die genaue Anzahl der Personen aus einer Familie fest, die das Recht haben, während des Kriegsrechts zu mobilisieren.< /p>
Alle Familienmitglieder können mobilisiert werden
Rechtsanwalt und Anwalt Rostyslav Kravets sagte, dass es in der Ukraine kein klares Gesetz gibt, das die Mobilisierung aller Familienmitglieder verbietet . Wenn alle Mitglieder mobilisierungspflichtig sind, können sie alle mobilisiert werden.
Deshalb kann jeder mobilisiert werden. Ehemann, Ehefrau und erwachsene Kinder. Wenn alle Familienmitglieder mobilisiert werden müssen, können sie zum Militärdienst einberufen werden, – sagte Rechtsanwalt und Rechtsanwalt Rostislav Kravets.
Der Anwalt betonte jedoch, dass es immer noch eine Ausnahme gebe. Frauen und Männer, deren nahe Verwandte während der Feindseligkeiten starben oder vermisst wurden, unterliegen nicht der Wehrpflicht. Als nahe Verwandte gelten Ehemann, Ehefrau, Sohn, Tochter, Vater, Mutter, Großvater, Großmutter, Bruder oder Schwester.
Das heißt, wenn eine Person im Krieg starb oder ging vermisst, dann werden seine nahen Verwandten nicht mobilisiert, präzisierte Kravets.
Wer nicht zum Dienst mobilisiert werden kann
Darüber hinaus gibt es Artikel 2 des Gesetzes der Ukraine „Über Militärdienst und Militärdienst“, wonach während des Kriegsrechts die Einberufung zum Militärdienst nicht unterliegt:
- Männer und Frauen, die drei oder mehr Kinder unter 18 Jahren haben;
- einen alleinerziehenden Vater und eine alleinerziehende Mutter, die ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren selbstständig erziehen;
- Männer und Frauen – Vormunde, Treuhänder , Adoptiveltern, Erziehungsberechtigte, die ein Kind mit einer Behinderung der Untergruppe A unter 18 Jahren erziehen oder ein minderjähriges Kind mit einer Behinderung erziehen (nach Art der Beeinträchtigung der Körperfunktionen III-IV Grad der Ausprägung);
- Männer und Frauen – Adoptiveltern, Vormunde, Treuhänder, Pflegeeltern, unterstützende Elternerzieher Waisen oder Kinder unter 18 Jahren, denen die elterliche Fürsorge entzogen ist;
- Männer und Frauen, die sich um eine kranke Ehefrau (Ehepartner), ein Kind sowie ihre Eltern oder eine bedürftige Ehefrau (Ehepartner) kümmern ständige Betreuung;
- Männer und Frauen, deren Ehefrau (Ehepartner) eine Behinderung hat und/oder einer ihrer Eltern oder Eltern eines Ehepartners (Ehepartners) mit einer Behinderung der Gruppe I oder II;
- Betreuer einer handlungsunfähigen Person mit einer Behinderung;
- Personen, die sich um eine Person mit einer Behinderung der Gruppe I, eine Person mit einer Behinderung der Gruppe II oder eine Person kümmern, die ständige Pflege benötigt (sofern es keine anderen Bürger gibt, die diese Betreuung übernehmen können);
- einer der Ehegatten, eine Frau oder ein Ehegatte, wenn beide Militärdienst leisten und ein oder mehrere minderjährige Kinder haben, as sowie schwangere Militärangehörige;
< li>Männer und Frauen, die ein erwachsenes Kind (18–23 Jahre alt) mit einer Behinderung der Gruppe I oder II unterstützen;
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