Können Studierende im Sommer eine Agenda erhalten: eine ausführliche Erklärung

Können Schülern eine Agenda für den Sommer gegeben werden: eine detaillierte Erklärung

Ein Mann im wehrfähigen Alter hat einen Aufschub von der Mobilisierung, solange er den Status eines Studenten, Assistenzpraktikanten, Doktorand oder Doktorand. Gleichzeitig kann er ein Vollzeitstudium oder ein duales Studium absolvieren.

Dies ist in Artikel 23 des Gesetzes über „Mobilisierungsvorbereitung und Mobilisierung“ vorgesehen. Das heißt, ein Bewerber für eine berufliche (berufliche), berufliche Hochschul- und Hochschulausbildung unterliegt für die Dauer der Ausbildung nicht der Wehrpflicht, aber nicht alles ist so klar, schreibt Channel 24.

< h2 class="news- subtitle cke-markup">Können Studierende mobilisiert werden?

Gemäß dem Gesetz über die Einberufung zum Militärdienst während der Mobilisierung für einen besonderen Zeitraum unterliegen sie nicht:

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  • berufliche (berufliche) Bewerber -technische), berufliche Hochschul- und Hochschulbildung,Auszubildende als Assistent, Doktoranden und DoktorandenStudierende, die eine Vollzeit- oder duale Ausbildung absolvieren;
  • wissenschaftliche und wissenschaftlich-pädagogische Fachkräfte Hochschulen und Berufshochschulen, wissenschaftliche Einrichtungen und Organisationen mit akademischem Titel und/oder akademischer Grad ;
  • LehrpersonalEinrichtungen der beruflichen (beruflichen) Bildung, Einrichtungen der allgemeinen Sekundarbildung, sofern sie an ihrem Hauptarbeitsplatz jeweils in Einrichtungen der höheren oder beruflichen Hochschulbildung, wissenschaftlichen Einrichtungen und Organisationen, Einrichtungen der beruflichen (beruflichen) oder allgemeinen Sekundarbildung tätig sind als 0,75 des Satzes.
  • Sie können während der „Übergangszeit“ mobilisieren

    Es gibt jedoch eine so- Dies wird als „Interimszeit“ bezeichnet, in der ein Schüler mobilisiert werden kann. Als „Übergangszeit“ gilt im Allgemeinen der Zeitraum zwischen Ende Juni (Vorlesungs- und Prüfungsende) und Ende August bzw. Anfang September, wenn die Immatrikulationsbescheide vorliegen. Wenn es sich um ein Aufbau- und Doktoratsstudium handelt, wahrscheinlich sogar noch mehr Zeit. Schließlich beginnt die Ausbildung dort später als bei einem Masterstudium.

    Rechtsanwalt Vladislav Yurchak erklärt, was zu tun ist, wenn eine Person in der Zeit zwischen der Zulassung eine Vorladung erhalten hat, die Prüfungen dann aber dennoch erfolgreich bestanden hat und in das Masterstudium aufgenommen wurde/Postgraduierten-/Doktoratsstudium. Der Spezialist sagte:

    • Die Gesetzgebung definiert klar die Liste der Gründe für die Entlassung aus dem Militärdienst bei Einberufung während der Mobilisierung während des Kriegsrechts, die auch in Artikel 26 Absatz 2 Teil 4 des Gesetzes „Über Militärdienst und Militärdienst“ vorgesehen sind;
    • In dieser Liste gibt es keinen Grund für ein Studium, und dahereine Person, die nach der Mobilisierung den Status eines Vollzeit- oder Teilzeitstudenten erhalten hat, hat keinen Anspruch auf Entlassung aus dem Militärdienst.

    Vladislav Yurchak erklärte, dass die mobilisierten Studenten in der Praxis die Anordnungen zu ihrer Mobilisierung vor Gericht angefochten hätten. Sie sagten jedoch, dass die entsprechenden Anordnungen bereits umgesetzt worden seien, ihre Wirkungskraft sei erschöpft.

    Daher würde selbst die Aufhebung solcher Befehle nicht automatisch die Entlassung einer Person aus dem Militärdienst bedeuten. Da die Tatsache, dass ein Vollzeitstudium oder eine duale Ausbildung absolviert wurde, kein Grund für die Entlassung aus dem Militärdienst aufgrund der Einberufung, der Mobilmachung und des Kriegsrechts ist, lehnten die Gerichte die Befriedigung solcher Ansprüche konsequent ab. Das heißt, einer Person, die nach der Einberufung in die Reihen der Streitkräfte den Status eines Studenten erhalten hat, wird das Recht auf Entlassung aus dem Dienst entzogen, sagte der Sachverständige.

    Der Anwalt präzisierte auch, dass dies „ „Interim Time“ kommt:

    • nach dem Hochschulabschluss, vor dem Eintritt in eine Universität;
    • für Studierende, nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums, vor dem Eintritt in ein Masterstudium;
    • nach dem Universitätsabschluss, vor dem Eintritt in die Graduiertenschule und dementsprechend vor dem Doktoratsstudium.

    Bitte beachten! Der Anwalt erklärte, dassFeiertage und Studienurlaub sind keine „Übergangszeiten“. Das heißt, während dieser Zeit verliert die Person nicht das Recht, während der Mobilisierung von der Wehrpflicht aufzuschieben. Voraussetzung für den Aufschub der Mobilisierung ist schließlich das Niveau und die Form der Ausbildung (Vollzeit oder Dual), andere Kriterien sieht das Gesetz nicht vor. Daher gelten Personen im wehrfähigen Alter im Urlaub oder im Studienurlaub als Studierende und können daher nicht mobilisiert werden.

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