Noch am 9. Mai verbot das Berliner Gericht die Demonstration russischer Fahnen

Das Berliner Gericht hat am 9. Mai trotzdem das Zeigen russischer Flaggen verboten

Am 8. und 9. Mai ist es verboten, russische Flaggen bei Gedenkveranstaltungen in Berlin aufzuhängen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat der Klage gegen die Position der Stadt stattgegeben und das öffentliche Zeigen russischer Flaggen und Symbole am 8. und 9. Mai verboten.

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Nach der Gerichtsentscheidung ist es am 8. und 9. Mai verboten, russische Fahnen aufzuhängen bei Gedenkveranstaltungen in Berlin.

Das Gericht entschied auch, das Zeigen und Tragen der UdSSR-Flagge sowie der St.-Georgs-Bänder zu verbieten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Daher hat das Oberste Verwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben, die am Freitag einem Eilantrag gegen das Verbot russischer Flaggen stattgegeben hatte.

Erinnern Sie sich daran, dass zuvor berichtet wurde, dass Telegram-Kanäle in Russland Foto- und Videoinhalte verbreiten, angeblich um die Platzierung der sowjetischen Flagge über dem Gebäude des Deutschen Bundestages zu bestätigen. p>

Außerdem haben wir zuvor darüber informiert, dass das Verwaltungsgericht Berlin am 6. Mai das Verbot aufgehoben hat, Flaggen der Ukraine zu platzieren.

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