Wer stellt eine Stundung für einen Studierenden aus und welche Unterlagen werden dafür benötigt

Wer stellt eine Stundung für einen Studierenden aus und welche Unterlagen werden dafür benötigt

Kürzlich verlängerte die Werchowna Rada das Kriegsrecht um weitere 90 Tage, das heißt bis zum 18. August. Folglich werden die Mobilisierungsaktivitäten in unserem Land fortgesetzt.

Das Recht auf Aufschub der Mobilisierung bedeutet jedoch nicht, dass der Student gegen den Erhalt der Vorladung gefeit ist. Vladislav Yurchak, Anwalt der Anwaltskanzlei T&T Partners, erzählte darüber in einem Interview mit Channel 24.Der Anwalt erklärt, dass ein Student, um einen Aufschub zu beantragen, zum TCC und zum Joint Venture kommen muss, um Dokumente zu klären und zu überprüfen. Dort müssen Sie eine Zulassungsbescheinigung und einen Antrag auf Aufschiebung (in jeglicher Form) stellen. Das TCC und das Joint Venture wiederum müssen eine Stundung (bereits offiziell) gewähren und einen entsprechenden Vermerk im Militärregistrierungsdokument machen.

Der Aufschub wird direkt an die TCC und das Joint Venture ausgegeben. Der Gewährung einer Stundung geht in der Regel der Durchgang einer Wehrsanitätskommission (VLK) durch eine Person voraus, und erst danach wird der Person auf Grund der vorgelegten Unterlagen eine angemessene Stundung von der Wehrpflicht während der Mobilmachung gewährt , erklärt Yurchak.

Außerdem fügt der Anwalt hinzu, dass ein Student, um eine Stundung zu erhalten, Folgendes vorlegen muss:

  • Zertifikat der Bildungseinrichtung,
  • Studentenausweis (falls vorhanden),
  • Dokumente, die die Akkreditierung der Bildungseinrichtung bestätigen, wenn die Person beispielsweise an einer Privatschule studiert.

< h2 class="news-subtitle cke-markup">Welcher Schüler kommt zur Stundung in Frage?

  • Schüler und Studenten von Berufsschulen und Fachhochschulen;
  • Studenten von Fachhochschulen, Universitäten, Institute, Akademien;
  • Postgraduierte und Doktoranden von Forschungseinrichtungen, Hochschulen der Akkreditierungsstufen III-IV, die die Berechtigung zum Postgraduierten- und Promotionsstudium erhalten haben;
  • Praktikanten.< /li>

Zu ergänzen ist, dass Teilzeitstudierende von der Stundung ausgeschlossen sind.

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