In Lemberg hat das Gericht einen Mann wegen lauter Fernsehgeräusche zu einer Geldstrafe verurteilt
< p _ngcontent -sc99="" class="news-annotation">Das Bezirksgericht Sykhovsky in Lemberg befand den Mann für schuldig, das Schweigen gebrochen zu haben. Sein Nachbar beschwerte sich über ihn.
Der Mann soll nachts in seiner Wohnung ferngesehen haben. Er wurde zur Zahlung einer Geldstrafe und einer Gerichtsgebühr verurteilt.
Nachbarn riefen die Polizei wegen des Mannes
Das Gerichtsurteil besagt, dass ein Mann am 17. Februar gegen 22.30 Uhr in seiner Wohnung in der Venskaya-Straße im Mikrobezirk Novy Lvov laut Musik im Fernseher hörte. Die lauten Geräusche störten die Nachbarn, sodass sie die Polizei riefen. Gegen den Mann erstellten die Ordnungshüter ein Ordnungswidrigkeitsprotokoll.
Nach Aussage eines Nachbarn, der die Polizei rief, reagierte er aggressiv auf die Aufforderung, den Fernseher auszuschalten, und ignorierte sie. Sie gab auch an, dass der Mann zu später Zeit immer wieder den Fernseher laut angeschaltet habe. Er erschien nicht zur Gerichtsverhandlung.
Ein Mann kann immer noch Berufung einlegen
Der Fall wurde von Richterin Lyudmila Sabara geprüft. Sie befand den Bewohner von Lemberg des Verstoßes gegen das Schweigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 510 Griwna. Außerdem wurde er zur Zahlung von Gerichtsgebühren in Höhe von 536 Griwna verurteilt. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.
Wann ist es verboten, in der Ukraine Lärm zu machen
Nach dem Gesetz der Ukraine ” Über die Gewährleistung des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung ” ist es im Land verboten, Tonwiedergabegeräte und andere Lärmquellen von 22:00 bis 8:00 Uhr zu verwenden. Das Verbot gilt auch an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen: Dann sollte überhaupt kein Lärm entstehen.
Reparatur- und Bauarbeiten dürfen an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen nur durchgeführt werden, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt von den Bewohnern aller umliegenden Wohnungen. Und es ist besser schriftlich.
Die Hygienestandards buchstabieren und die maximal zulässigen Geräuschpegel. In Mehrfamilienhäusern beträgt der zulässige Lärm tagsüber bis zu 55 Dezibel, nachts bis zu 45 Dezibel. Für Gebiete, die an Wohngebäude angrenzen, bis zu 70 Dezibel tagsüber und bis zu 60 Dezibel nachts.