Beamte und Grenzübertritt: Wer hat Anspruch auf Ausreise?
< p _ngcontent-sc100="" class="news-annotation">In der Ukraine gelten allgemeine Mobilmachung und Kriegsrecht. Während dieser Zeit können nur bestimmte Kategorien von Wehrpflichtigen ins Ausland gehen. Wir sagen Ihnen, welche Beamten diese Möglichkeit haben.
Vladyslav Yurchak, Rechtsanwalt bei T&T Partners, half dabei, Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Er erzählte, ob Beamte während des Kriegsrechts die Grenze überschreiten können.
Können Beamte ins Ausland gehen
Laut Anwalt, Für Beamte gilt der Mobilmachungsvorbehalt.Er stellte fest, dass die derzeitige Gesetzgebung eine ziemlich breite Palette von Beamten definiert, die die Möglichkeit haben, die Ukraine zu verlassen. Hier ist die Liste:
- Mitglieder des Ministerkabinetts der Ukraine, erste Stellvertreter und stellvertretende Minister;
- Leiter der zentralen Exekutivorgane, ihre ersten Stellvertreter und Stellvertreter;< /li>
- Staatssekretär des Ministerkabinetts der Ukraine, sein erster Stellvertreter und Stellvertreter;
- Leiter des Stabes der Werchowna Rada der Ukraine, sein erster Stellvertreter und Stellvertreter;
- Staatssekretäre der Ministerien;
- Leiter des Büros des Präsidenten der Ukraine und seiner Stellvertreter;
- Leiter anderer untergeordneter Organe und Dienste, die vom Präsidenten der Ukraine gebildet werden, und ihre Stellvertreter;
- Vorsitzender des Sicherheitsdienstes, sein erster Stellvertreter und Stellvertreter;
- Vorsitzender und Mitglieder des Nationalrates für Fernsehen und Hörfunk;
- Vorsitzender und Mitglieder des Rechnungskammer;
- Vorsitzender und Mitglieder der Zentralen Wahlkommissionen;
- Vorsitzende und Mitglieder anderer staatlicher Kollegialorgane;
- Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine, sein erster Stellvertreter;
- Volksabgeordnete der Ukraine;
- Teilnehmer der Werchowna Rada der Ukraine für Rechte und seine Vertreter;
- Der Vorsitzende der Nationalbank, sein erster Stellvertreter und seine Stellvertreter;
- Der Ständige Vertreter des Präsidenten der Ukraine im Autonome Republik Krim und seine Stellvertreter;
- Vorsitzende der örtlichen Staatsverwaltungen, ihre ersten Stellvertreter und Stellvertreter;
- Richter des Verfassungsgerichts der Ukraine;
- Richter;
- Staatsanwälte;
- Abgeordnete der Gemeinderäte;
- Leiter der strukturellen Unterabteilungen der Staatsorgane und Organe der lokalen Selbstverwaltung;
- von Staatsbehörden, anderen Staatsorganen, Kommunen für die Mobilmachungs- und Kriegszeit gebuchte Bedienstete;
- Leiter von staatlichen Einheitsbetrieben und deren Stellvertreter;
- Vorsitzende und Mitglieder von Organen der Wirtschaftsgesellschaften, an deren Grundkapital 50 Prozent oder mehr der Anteile (Anteile) dem Staat gehören;
- Leiter und Mitglieder der Geschäftsführung von Wirtschaftsgesellschaften, an deren Grundkapital 50 Prozent oder mehr der Anteile (Anteile) gehören Wirtschaftsunternehmen, der Anteil des Staates, in dem es 100 Prozent ist, einschließlich Tochtergesellschaften.
< li>Leiter anderer Staatsorgane und ihre Stellvertreter;
Beachten Sie, dass Vladimir Zelensky am 23. Januar eine ausgestellt hat Dekret. Es beinhaltet ein Ausreiseverbot für Beamte und Abgeordnete aus der Ukraine ohne Bestätigung einer Dienstreise.
Diesem Erlass gingen Urlaubsreisen von Volksabgeordneten und Beamten ins Ausland voraus, die sie als Arbeitsbesuche tarnten. Dieses Dekret löste eine Welle der Empörung aus, weil es auch Frauen schadete, die während des Kriegsrechts ungehindert die Staatsgrenze überschreiten konnten.